Holzmerkmale

Farb- und Strukturunterschiede bei dem Massivholz

Holz ist ein natürlicher Werkstoff, der ständig unter Natureinflüssen steht.
Deshalb verändert sich das Holz bei den unterschiedlichen Klimaverhältnissen.
Hölzer, welche aus den verschiedenen Stämmen passen strukturell und farblich nicht überein. Diese Unterschiede können auch später auftreten. Das Holz steht ständig unter unterschiedlichen Natureinfluss, wie Sonne, Wind, Schnee und Regen.  Alle Farbunterschiede sind eine warenspezifische Eigenschaft des Holzes uns ist keinen Reklamationsgrund.
Farbveränderungen durch die Lichtverhältnisse können durch die entsprechenden Oberflächenbehandlungen, wie Lackieren und Beizen abgeschwächt, verzögert oder weitgehend vermieden werden.
Jedes Holzstück trägt seinen besonderen Charakter. Das Erscheinungsbild des Holzes ist manchmal mit Risse, Äste oder Spiegel geprägt. Holzmuster gehört  zu der materialbedingten Eigenschaft des Holzes. Die Oberfläche des Holzes ist niemals identisch, Holz ist eben ein Naturprodukt. Je nach Holzarten haben einige Hölzer mehr oder weniger unterschiedliche  Holzmerkmale, die keine Holzfehler sind.
Massivholz ist ein Naturprodukt, der immer „arbeitet“, sodass sind kleine Risse, Vorziehungen oder Schwingen nicht zu vermeiden
Die Holzware werden in die Klassen A, B sortiert. Nach der Sortierung dürfen in der A-Sortierung ca. 5% B sein oder in der B - 5% unklassifiziert/C-Sortierung.
 Es werden auch die gemischten Sortierungen angeboten.

Aufgrund von Holzmerkmale empfehlen wir Ihnen mindestens 5% mehr an Warenmenge  bei A-Sortierung, ca. 5-10 % bei B und A/B Sortierung, bei C-Sortierung/ Rücklagen- 15-20% einzuplanen.

Wegen auftretenden Endrisse planen Sie bitte mindestens 10 cm Verschnitt.

Alle angegebene Maße sind die Produktionsmaße. Während Transport und Lagerung wechseln sich die Klimabedingungen und Holz kann sich ausdehnen oder zusammenziehen. Berücksichtigen Sie bitte diese Maßtoleranzen in mm-Bereich.

 

Alle natürliche Eigenschaften und Merkmale können auch  bei der sorgfältigsten Sortierung nicht vermieden werden. Holztypische Eigenschaften stellen keine Fehler dar und haben keinen negativen Einfluss auf die Qualität der Ware.

Reklamationen, die auf Holzeigenschaften und Holzfehler zurückzuführen sind, können nicht akzeptiert werden.

 




Sortierung nach DIN EN 14519 *

- Gültig für: Fichte/Tanne/Kiefer/Lärche und Douglasie

- Profilholzsortierungen für : Wand- und Deckenbekleidungen sowie Fassaden


Merkmale A-Sortierung B-Sortierung
 Äste

Zulässig:

-schwarze Punktäste bis 5 mm, sofern sie nicht in Gruppen auftreten

-gesunde fest verwachsene Äste bis zu 10 % der Breite +  30 mm

-teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste, Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste (keine Durchfalläste)

-Fichte / Tanne und Lärche bis zu 10 % der Breite + 15 mm

-Kiefer  bis zu 10 % der Breite + 30 mm

-vereinzelte kleine fehlende und beschädigte Kantenäste bis zu 20 % der größten zulässigen Astgröße, sofern die Deckung nicht beeinträchtigt wird

  ausgedübelte Äste der gleichen Holzart, bis zur größten zulässigen Astgröße

Nicht zulässig:

- durchfallläste, Astlöcher und Fauläste

Zulässig:

– schwarze Punkte bis 5 mm

- gesunde fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste

– Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 10 % der Breite + 50 mm

– vereinzelte Durchfalläste, Astlöcher und Fauläste bis 15 mm

– ausgedübelte Äste der gleichen Holzart

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen)

 

 

Zulässig:

- bei Ästen bis zu 20 % der Astfläche

– bei weiteren Stellen bis zu 20 % der maximalen Astgröße (eine je lfm)

Zulässig:

bei Ästen bis zu 40 % der Astfläche

– bei weiteren Stellen bis zu 40 % der maxima-len Astgröße (eine je lfm)

Druckholz (Buchs)

Zulässig

Zulässig

Verformung

Zulässig: soweit Nut und Feder über die gesamte Länge eine einwandfreie Verbindung aufweisen

 Zulässig:   soweit Nut und Feder über die gesamte Länge eine einwandfreie Verbindung aufweisen
Harzgallen

 Zulässig:

vereinzelt bis zu einer Größe von 2 x 25 mm oder entsprechend in mm² mit einer max. Breite von 2 mm

1 Harzgalle bis zu einer Größe von 3 x 40 mm oder entsprechend in mm² je 1,5 m Länge

 

Zulässig:  

vereinzelt bis zu einer Größe von 2 x 35 mm oder entsprechend in mm² mit einer max. Breite von 2 mm

3 Harzgallen bis zu einer Breite von 6 mm  und einer Gesamtlänge von 150 mm oder entsprechend in mm² je 1,5 m Läng

Risse

Zulässig:

-Haarrisse (kaum sichtbar)

– Endrisse, nicht länger als Profilholzbreite

– Endrisse: Profilholz mit Nut und Feder an den Stirnseiten

– vereinzelt, nicht länger als höchstens 1 / 2 Profilholzbreite
Nicht zulässig:

– Risse, durchgehend, jedoch keine Endrisse

– Risse von Breitseite bis zur Schmalseite– Ringschäle

– Risse auf der Rückseite (Unterseite) über die gesamte Profilholzlänge

Zulässig:

– durchgehende Breitseitenrisse (max. 1 mm breit) bis 300 mm Länge

– Endrisse, nicht länger als die 2 fache Profilholzbreite, vereinzelt zulässig bei Profilholz mit Nut und Feder an den Stirnseiten

Nicht zulässig:

– Ringschäle

 

 

 

 

Kernröhre | Markröhre

Zulässig:

– auf 1 / 5 der Länge, Breite höchstens 5 mm

zulässig
Insektenbefall nicht zulassig nicht zulässig
Farbe Oberseite: keine Verfärbung (Verfärbung auf der Rückseite zulässig)
– leichte Verfärbung, z. B. rote und blaue Flecken (Verfärbung auf der Rückseite zulässig)
Pilzbefall Nicht zulässig nicht zulässig (Ausnahme siehe Farbe)
Baumkante

Zulässig

– auf der Rückseite, wenn Nut und Feder davon nicht betroffen sind

Zulässig

– auf der Rückseite, wenn Nut und Feder auf 3 / 4 der Länge davon nicht betroffen sind

Rindeeinwüsche

Zulässig

– vereinzelt bis zu einer Größe von 3 mm und 40 mm oder entsprechend in mm²

Zulässig

 

 

* Quelle: DIN EN 14951: 2006:06, Innen und Außenverkleidungen aus massivem Laubholz-Profilholzelemente

Deutsche Fassung EN 14951:2006


Sortierungen gemäß dem Verband Europäischen Hobelindustrie (VEH) *

Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Innenbereich (Wand/Decke/Boden)

1. Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für folgende Nadelholzarten: Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche sowie Douglasie

2. Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen: EN 14951, EN 13629


Merkmale VEH A VEH B
 Äste

Zulässig:

– Festverwachsene gesunde Äste in beliebiger Anzahl Fichte / Tanne: Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite

– Eingewachsene Äste bis max. 15 mm Durchmesser

– Kiefer / Douglasie: Größe max. 10 % der Brettbreite + 30 mm

– bei 50 % der Ware teilweise verwachsene Äste bis max. 10 % der Brettbreite + 30 mm

– Lärche: Größe max. 25 % der Brettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste, Größe bis zu 20 % der Profilbrettbreite

– Schwarze Punktäste bis max. 5 mm Durchmesser (auch in Gruppen)


Nicht zulässig:

– lose und ausgefallene Äste, bei max. 15 % der Ware dürfen diese jedoch mit einem Hirnholzdübel gleicher Holzart (aus einem Ast erzeugt) ausgedübelt werden. Pro lfm ist ein Hirnholzdübel zulässig, wobei die Vertei-lung am Brett beliebig ist

Zulässig:

– festverwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste, Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste, Größe max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite +50 mm

Nicht zulässig

– lose und ausgefallene Äste, diese dürfen jedoch mit einem Hirnholzdübel gleicher Holzart (aus einem Ast erzeugt) ausgedübelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen)

 

 

Zulässig:

– bei max. 15 % der Ware, soweit die Deckung zweier Profilbretter nicht beeinträchtigt ist

– Größe der Ausrisse bei Kantenästen vergleichbar einem Ast

– Fichte / Tanne: max. 10 mm Durchmesser

– Kiefer / Lärche / Douglaise: max. 15 mm Durchmesser

Zulässig:

– Größe der Ausrisse max. 40 % der Astfläche. Bei Kantenästen darf die Deckung zweier Profilbretter nicht beeinträchtigt werden

 

 

 

Druckholz (Buchs)

Zulässig

bei max. 15 % der Ware, sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist

Zulässig

Verformung

Zulässig:

– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist

Zulässig:

– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist 

Harzgallen

 Zulässig:

– bei max. 15 % der Ware

– Größe bis 5 x 50 mm oder entsprechend  250 mm²

– Anzahl bis zu 1 Stk. je lfm

– die Verteilung über die Brettlänge ist beliebig

– folgende Harzgallengrößen bleiben dabei unberücksich-tigt: Fichte / Tanne: 2 x 20 mm, Kiefer / Lärche / Douglasie: 3 x 30 mm

Zulässig:  

– Größe bis 10 x 100 mm oder entsprechend in mm²

- Anzahl bis zu 3 Stk. je lfm, die Verteilung über die Brettlänge ist beliebig

– Harzgallen bis 3 x 30 mm bleiben unberücksichtigt

 

 

Risse

Zulässig:

– bei max. 15 % der Ware, nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche

– durchgehende Endrisse nicht länger als      30 mm

– durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite bei: Fichte / Tanne / Kiefer / Douglasie: max. 20 % der Ware, Lärche: max. 40 % der Ware


Nicht zulässig:

– Ringschäle

Zulässig:

– nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche– durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes

 

 

 

 

 

 

Nicht zulässig:

– Ringschäle

Markröhre

Zulässig:

– Fichte / Tanne: Bei max. 15 % der Ware, an der Sichtfläche bis max. 15 % der Brettlänge und 4 mm Breite

– Kiefer / Douglasie: Bei max. 25 % der Ware, an der Sicht-fläche bis max. 30 % der Brettlänge und 5 mm Breite

– Lärche: Bei max. 15 % der Ware, an der Sichtfläche bis max. 30 % der Brettlänge und  5 mm Breite

Zulässig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insektenbefall nicht zulassig nicht zulässig
Farbe

Zulässig

– Verfärbung auf der Rückseite

– Kiefer / Douglasie: Harzige (verkiente) Stellen um Äste

– Lärche: Leichte Farbunterschiede (z. B. Wasserflecken)
Nicht zulässig

– Verfärbung auf der Sichtseite

– Kiefer / Douglasie: Sonstige verkiente Stellen auf der Sichtseite

Zulässig

– leichte Verfärbung auf der Sichtseite (z. B. rote und blaue Stellen)

– Verfärbung auf der Rückseite

– Kiefer / Douglasie: Verkiente Bretter

– Lärche: Leichte Farbunterschiede aufgrund von Wasserflecken zulässig

 

 

Pilzbefall

Nicht zulässig

– Ausnahme siehe Punkt »Farbe«Zulässig

 

 

 

 

Zulassig:

Harter Rotstreif, Ausmaß siehe Punkt »Farbe«

Nicht zulässig

– Sonstiger Pilzbefall, Ausnahme siehe Punkt »Farbe«

Baumkante

Zulässig

– auf der Rückseite

– wenn Nut und Feder davon nicht betroffen sind

Zulässig

- Auf der Rückseite

– wenn Nut und Feder auf ¾ der Länge davon nicht betroffen sind

Rindeeinwüsche

Zulässig

- bei max. 15 % der Ware

– Größe bis 15 mm Durchmesser oder entsprechend in mm²

Zulässig

– in Astgröße oder entsprechend in mm²

 

 

Splint

Zulässig

– bei max. 15 % der Ware Splint bis 20 % der Sichtfläche

Zulässig

 

 

* Verband der Europäischen Hobelindustrie VEH Qualitätsrichtlinien (2016) unter http://veuh.org/de/standarts/veh-q


Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Außenbereich nach den VEH-Qualitätsrichtlinien 2015 (Terrasse / Fassade)

1. Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten, im Besonderen für Fichte, Tanne, Kiefer, sibirische und europäische Lärche sowie Douglasie.

2. Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen: EN 14519, EN 13629


Merkmale VEH A VEH B
 Äste

Zulässig:

– fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl

– Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite

– teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20 % der Brettbreite

– vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt

– bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen + 20 mm

 

Nicht zulässig:

– lose und ausgefallene Äste

– Hirnholzdübel nicht zulässig

 

 

Zulässig:

– fest verwachsene Äste in beliebiger Anzahl

– teilweise verwachsene Äste in beliebiger Anzahl

– rindenumrandete Äste in beliebiger Anzahl

– Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste

– bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt

– vereinzelt schwarze Punktäste bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt

– b > 100 mm: Astgröße max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite + 40 mm

– b < 100 mm: Astgröße max. 60 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite

Nicht zulässig

– lose und ausgefallene Äste

- Hirnholzdübel nicht zulässig

Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen)

 

 

Zulässig:

– bei max. 15 % der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 15 mm Durchmesser

 

Zulässig:

–Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser

 

 

Duckholz (Buchs)

Zulässig

– Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt

Zulässig

 

 

Verformung

Zulässig:

– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist

Zulässig:

 – Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewähr-leistet ist

Harzgallen

 Zulässig:

– Größe bis 3 x 40 mm oder entsprechend

120 mm²

– Anzahl: bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt

– Harzgallen bis 1 x 20 mm bleiben unberücksichtigt

 

Zulässig:  

– Größe bis 5 x 60 mm oder entsprechend 300 mm²

– Anzahl: bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt

– Harzgallen bis 3 x 40 mm bleiben unberücksichtigt

 

Risse

Zulässig:

– nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche

– bei max. 20 % der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite


Nicht zulässig:

– Ringschäle

Zulässig:

– nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche

- durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes

 

Nicht zulässig:

– Ringschäle

Markröhre

Zulässig:

– bei max. 15 % der Ware an der Sichtfläche bis max. 30 % der Brettlänge und max. 5 mm Breite

Zulässig

 

 

 

Insektenbefall nicht zulassig nicht zulässig
Farbe

Zulässig

– Verfärbungen auf der Rückseite

– leichte Verfärbungen auf der Sichtseite bei max. 30 % der Ware

– Splint gilt nicht als Verfärbung.

 

Zulässig

– leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z. B. rote und blaue Flecken)

– Verfärbungen auf der Rückseite

– bei sibirischer Lärche: leichte Farbunter-schiede (z. B. Wasserflecken)

– Splint gilt nicht als Verfärbung

Pilzbefall

Nicht zulässig

– Ausnahme siehe Punkt »Farbe«

Nicht zulässig

–  Ausnahme siehe Punkt »Farbe«

Baumkante

Zulässig

– auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben

 

Zulässig

- Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben

Rindeeinwüsche

Nicht zulässig

Zulässig

– in Astgröße oder entsprechend in mm²