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Für unsere Geschäftskunden bieten wir gerne individuelle Sonderkonditionen und flexible Zahlungsbedingungen an. Sprechen Sie uns einfach an. 

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Die Versandkosten richten sich nach dem Gewicht, der Länge Ihrer Bestellung und dem Lieferort. Wir bieten verschiedene Versandarten an:

  • Selbstabholung aus unserem Lager in Bad Salzuflen
  • Paketlieferung (für die Waren unter 30 kg und maximal 1.5 m lang)
  • Spedition (deutschlandweit und international)

Wenn Sie Unterstützung benötigen, um die beste Option für Ihre Bedürfnisse zu finden, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen den besten Weg zu finden, um Ihre Bestellung möglichst schnell, kostengünstig und zuverlässig zu erhalten.


Speditionslieferung

Bei Waren, die mit der Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante". Beim Abladen sollten 1-2 Personen anwesend sein. Zum Zeitpunkt der Lieferung für die Abladung sollten min. 1-2 Person vor Ort sein, weil der LKW-Fahrer kein Entladehelfer ist. Beachten Sie, dass das Entladen in der Verantwortung des Empfängers liegt - nicht des Fahrers.

Eine Zufahrt für Transporter, sowie 40-Tonnen LKW sollte ebenfalls vorhanden sein.
Lieferfrist beginnt bei Zahlung per Vorkasse, ab Zahlungseingang auf unserem Konto
Lieferzeit dauert aktuell innerhalb von 5 Werktagen. Fällt der letzte Tag der Lieferfrist auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so gilt der nächste Werktag.

Kann ich meine Bestellung direkt vor Ort abholen?

Ja! Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bestellung direkt und kostenlos in unserem Lager in Bad Salzuflen abzuholen. Hier ist die Adresse:

Kriegerheide 2b
32107 Bad Salzuflen

Nachdem Sie eine Bestellung aufgegeben haben, setzen wir uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um einen geeigneten Abholtermin zu vereinbaren. Dies ermöglicht es uns, sicherzustellen, dass Ihre Bestellung bereit liegt und unser Personal Sie optimal unterstützen kann.

Bitte beachten Sie: Je nach Größe und Art Ihrer Bestellung empfehlen wir Ihnen, ein geeignetes Fahrzeug zu nutzen, um sicherzustellen, dass Ihre Artikel sicher und effizient transportiert werden können.

Bitte warten Sie auf unsere Kontaktaufnahme, bevor Sie sich zu unserem Lager begeben, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Rückgabe


Rückgabefrist:

Kunden können bei Nichtgefallen über den Online-Shop gekauften Waren innerhalb von 2 Wochen ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben, um eine Rückgabe beantragen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. Lesen Sie dazu unsere AGB.

Bei Ladenkauf klären Sie bitte vor den Kauf, ob Sie die Ware umtauschen oder zurückbringen können. Manche Positionen sind von der Rückgabe und Umtausch komplett ausgeschlossen (reduzierte Ware, maßgefertigte und zugeschnittene Holzwaren, Restposten-Artikel)

Zustand der Ware:

Bitte stellen Sie sicher, dass die Holzwaren in unbenutztem und unbeschädigtem Zustand sind, um für eine Rückgabe oder Umtausch in Frage zu kommen. Jegliche Beschädigungen, Verarbeitung, Gebrauchsspuren oder Änderungen am Produkt können die Rückgabe verhindern.

Originalverpackung:

Die Ware sollte, wenn möglich, in der Originalverpackung (Folie, Bund-Verpackung) zurückgegeben werden.  Die Verpackung spielt eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass das Produkt während des Transports und Lagerung geschützt ist.

Nachweis des Kaufs: Der Kunde muss den Kauf nachweisen können, entweder durch eine Quittung, Rechnung oder eine andere Form des Kaufnachweises.

Rückerstattungsoptionen:

Wir bieten verschiedene Rückerstattungsoptionen an, darunter Rückerstattung des Kaufbetrags, Umtausch gegen ein anderes Produkt oder Ausstellung eines Gutscheins für den Wert des zurückgegebenen Artikels.

Rückerstattungszeitrahmen:

Nach Erhalt der zurückgesandten Ware erfolgt die Rückerstattung oder der Umtausch in der Regel innerhalb von 7-14 Werktagen. Wir informieren Sie über den Fortschritt Ihres Antrags.

Wenn Sie ein Problem mit Ihrer Holzware haben, sei es aufgrund von Mängeln, Beschädigungen oder anderen Qualitätsfragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Reklamation zu bearbeiten.

Sollten Sie mit der Qualität nicht zufrieden sein, überprüfen Sie bitte vorab die „Sortiervorschriften“ auf unsere Internet-Seite.

Bitte kontaktieren Sie umgehend unseren Kundendienst unter info@holzhandel-owl.de oder per Telefon 05222-798100 und beschreiben Sie das Problem so detailliert wie möglich. Wir benötigen Angaben zu Ihrer Bestellnummer, eine Beschreibung des Problems und idealerweise Fotos, um die Situation besser zu verstehen. Machen Sie bitte Flächenfotos, wo alle beschädigte Ware nebeneinander sind.

Unsere Reaktionszeit: Sobald wir Ihre Reklamation erhalten haben, setzen wir alles daran, diese innerhalb von 2-3 Werktagen zu bearbeiten und Ihnen eine zufriedenstellende Lösung anzubieten. Bei den Transportschäden durch Spedition oder Versandunternehmer können es länger sein.

Mögliche Lösungen: Je nach Art und Schwere des Problems bieten wir verschiedene Lösungen an, darunter Umtausch, Rückerstattung oder Gutschrift. Wir werden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung erarbeiten, um Ihr Anliegen zu klären.

Wenn Ihre Holzware während des Transports beschädigt wurde, bitten wir Sie, den Zustand des Pakets bei Erhalt zu überprüfen. Sollten Sie offensichtliche äußere Beschädigungen feststellen, vermerken Sie diese bitte auf dem Lieferschein, den Sie von der Spedition erhalten.

Machen Sie bitte auch Fotos von den beschädigten Produkten und der Verpackung, da dies für die Abwicklung des Schadensfalls wichtig ist. Senden Sie uns diese Fotos zusammen mit einer Beschreibung des Schadens an: info@holzhandel-owl.de

Unsere Reaktion: Sobald wir die Informationen zu den Transportschäden erhalten haben, werden wir den Schadenfall umgehend bearbeiten und mit der Spedition in Kontakt treten, um den Sachverhalt zu klären. Unser Ziel ist es, Ihnen so schnell wie möglich eine zufriedenstellende Lösung anzubieten.

Mögliche Lösungen: Abhängig vom Ausmaß der Schäden bieten wir verschiedene Lösungen an, wie beispielsweise Ersatzlieferung beschädigter Teile, Umtausch oder Rückerstattung des Kaufbetrags.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da:

Holzmerkmale

Farb- und Strukturunterschiede bei dem Massivholz.

 
Holz ist ein natürlicher Werkstoff, der ständig unter Natureinflüssen steht.
Deshalb verändert sich das Holz bei den unterschiedlichen Klimaverhältnissen.
Hölzer, welche aus den verschiedenen Stämmen passen strukturell und farblich nicht überein. Diese Unterschiede können auch später auftreten. Das Holz steht ständig unter unterschiedlichen Natureinfluss, wie Sonne, Wind, Schnee und Regen. Alle Farbunterschiede sind eine warenspezifische Eigenschaft des Holzes uns ist keinen Reklamationsgrund.

Farbveränderungen durch die Lichtverhältnisse können durch die entsprechenden Oberflächenbehandlungen, wie Lackieren und Beizen abgeschwächt, verzögert oder weitgehend vermieden werden.
Jedes Holzstück trägt seinen besonderen Charakter. Das Erscheinungsbild des Holzes ist manchmal mit Risse, Äste oder Spiegel geprägt. Holzmuster gehört zu der materialbedingten Eigenschaft des Holzes. Die Oberfläche des Holzes ist niemals identisch, Holz ist eben ein Naturprodukt. Je nach Holzarten haben einige Hölzer mehr oder weniger unterschiedliche Holzmerkmale, die keine Holzfehler sind.
Massivholz ist ein Naturprodukt, der immer „arbeitet“, sodass sind kleine Risse, Vorziehungen oder Schwingen nicht zu vermeiden.

Die Holzware werden in die Klassen A, B sortiert. Nach der Sortierung dürfen in der A-Sortierung ca. 5% B sein oder in der B - 5% unklassifiziert/C-Sortierung. Es werden auch die gemischten Sortierungen angeboten.

Aufgrund von Holzmerkmale empfehlen wir Ihnen mindestens 5% mehr an Warenmenge bei A-Sortierung, ca. 5-10 % bei B und A/B Sortierung, bei C-Sortierung/ Rücklagen- 15-20% einzuplanen.

Wegen auftretenden Endrisse planen Sie bitte mindestens 10 cm Verschnitt.

Alle angegebene Maße sind die Produktionsmaße. Während Transport und Lagerung wechseln sich die Klimabedingungen und Holz kann sich ausdehnen oder zusammenziehen. Berücksichtigen Sie bitte diese Maßtoleranzen in mm-Bereich.
 
Alle natürliche Eigenschaften und Merkmale können auch bei der sorgfältigsten Sortierung nicht vermieden werden. Holztypische Eigenschaften stellen keine Fehler dar und haben keinen negativen Einfluss auf die Qualität der Ware.

Reklamationen, die auf Holzeigenschaften und Holzfehler zurückzuführen sind, können nicht akzeptiert werden.

Sortierung nach DIN EN 14519 *

- Gültig für: Fichte/Tanne/Kiefer/Lärche und Douglasie

- Profilholzsortierungen für : Wand- und Deckenbekleidungen sowie Fassaden

*Quelle: DIN EN 14951: 2006:06, Innen und Außenverkleidungen aus massivem Laubholz-Profilholzelemente
Deutsche Fassung EN 14951:2006.

Merkmale A-Sortierung B-Sortierung
Äste
Zulässig:

- schwarze Punktäste bis 5 mm, sofern sie nicht in Gruppen auftreten

- gesunde fest verwachsene Äste bis zu 10 % der Breite +  30 mm

- teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste, Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste (keine Durchfalläste)

- Fichte / Tanne und Lärche bis zu 10 % der Breite + 15 mm

- Kiefer  bis zu 10 % der Breite + 30 mm

- vereinzelte kleine fehlende und beschädigte Kantenäste bis zu 20 % der größten zulässigen Astgröße, sofern die Deckung nicht beeinträchtigt wird

–  ausgedübelte Äste der gleichen Holzart, bis zur größten zulässigen Astgröße

Nicht zulässig

- durchfallläste, Astlöcher und Fauläste
Zulässig:
- schwarze Punkte bis 5 mm
- gesunde fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste
– Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 10 % der Breite + 50 mm
– vereinzelte Durchfalläste, Astlöcher und Fauläste bis 15 mm
– ausgedübelte Äste der gleichen Holzart
Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen)
 
 


Zulässig:
- bei Ästen bis zu 20 % der Astfläche
– bei weiteren Stellen bis zu 20 % der maximalen Astgröße (eine je lfm)
Zulässig:
– bei Ästen bis zu 40 % der Astfläche
– bei weiteren Stellen bis zu 40 % der maximalen Astgröße (eine je lfm)
Druckholz (Buchs)
Zulässig
Zulässig
Verformung
Zulässig: soweit Nut und Feder über die gesamte Länge eine einwandfreie Verbindung aufweisen
Zulässig: soweit Nut und Feder über die gesamte Länge eine einwandfreie Verbindung aufweisen
Harzgallen
Zulässig:
vereinzelt bis zu einer Größe von 2 x 25 mm oder entsprechend in mm² mit einer max. Breite von 2 mm
1 Harzgalle bis zu einer Größe von 3 x 40 mm oder entsprechend in mm² je 1,5 m Länge
Zulässig:
vereinzelt bis zu einer Größe von 2 x 35 mm oder entsprechend in mm² mit einer max. Breite von 2 mm
3 Harzgallen bis zu einer Breite von 6 mm und einer Gesamtlänge von 150 mm oder entsprechend in mm² je 1,5 m Lang
Risse
Zulässig:
-Haarrisse (kaum sichtbar)
– Endrisse, nicht länger als Profilholzbreite
– Endrisse: Profilholz mit Nut und Feder an den Stirnseiten
– vereinzelt, nicht länger als höchstens 1 / 2 Profilholzbreite
Nicht zulässig:
– Risse, durchgehend, jedoch keine Endrisse
– Risse von Breitseite bis zur Schmalseite– Ringschäle
– Risse auf der Rückseite (Unterseite) über die gesamte Profilholzlänge
Zulässig:
– durchgehende Breitseitenrisse (max. 1 mm breit) bis 300 mm Länge
– Endrisse, nicht länger als die 2 fache Profilholzbreite, vereinzelt zulässig bei Profilholz mit Nut und Feder an den Stirnseiten
Nicht zulässig:
– Ringschäle
Kernröhre | Markröhre
Zulässig:
– auf 1 / 5 der Länge, Breite höchstens 5 mm
Zulässig
Insektenbefall
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Farbe Oberseite: keine Verfärbung (Verfärbung auf der Rückseite zulässig)
Leichte Verfärbung, z. B. rote und blaue Flecken (Verfärbung auf der Rückseite zulässig)
Pilzbefall
Nicht zulässig
Nicht zulässig (Ausnahme siehe Farbe)
Baumkante
Zulässig:
– auf der Rückseite, wenn Nut und Feder davon nicht betroffen sind
Zulässig:
– auf der Rückseite, wenn Nut und Feder auf 3 / 4 der Länge davon nicht betroffen sind
Rindeeinwüsche Zulässig:
– vereinzelt bis zu einer Größe von 3 mm und 40 mm oder entsprechend in mm²
Zulässig

Sortierungen gemäß dem Verband Europäischen Hobelindustrie (VEH)*

Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Innenbereich (Wand/Decke/Boden).

1. Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für folgende Nadelholzarten: Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche sowie Douglasie
2. Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen: EN 14951, EN 13629

* Verband der Europäischen Hobelindustrie VEH Qualitätsrichtlinien (2016) unter http://veuh.org/de/standarts/veh-q.



Merkmale A-Sortierung B-Sortierung
Äste
Zulässig:

–Festverwachsene gesunde Äste in beliebiger Anzahl Fichte / Tanne: Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite
– Eingewachsene Äste bis max. 15 mm Durchmesser
– Kiefer / Douglasie: Größe max. 10 % der Brettbreite + 30 mm
– bei 50 % der Ware teilweise verwachsene Äste bis max. 10 % der Brettbreite + 30 mm
– Lärche: Größe max. 25 % der Brettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste, Größe bis zu 20 % der Profilbrettbreite
– Schwarze Punktäste bis max. 5 mm Durchmesser (auch in Gruppen)

Nicht zulässig

 lose und ausgefallene Äste, bei max. 15 % der Ware dürfen diese jedoch mit einem Hirnholzdübel gleicher Holzart (aus einem Ast erzeugt) ausgedübelt werden. Pro lfm ist ein Hirnholzdübel zulässig, wobei die Vertei-lung am Brett beliebig ist
Zulässig:
– festverwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste, Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste, Größe max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite +50 mm

Nicht zulässig
– lose und ausgefallene Äste, diese dürfen jedoch mit einem Hirnholzdübel gleicher Holzart (aus einem Ast erzeugt) ausgedübelt werden.

Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen)
 
 


Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware, soweit die Deckung zweier Profilbretter nicht beeinträchtigt ist
– Größe der Ausrisse bei Kantenästen vergleichbar einem Ast
– Fichte / Tanne: max. 10 mm Durchmesser
– Kiefer / Lärche / Douglaise: max. 15 mm Durchmesser

 Zulässig:
– Größe der Ausrisse max. 40 % der Astfläche. Bei Kantenästen darf die Deckung zweier Profilbretter nicht beeinträchtigt werden
Druckholz (Buchs)
Zulässig
– bei max. 15 % der Ware, sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist  
Zulässig
Verformung
Zulässig:
– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
Zulässig: 
– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
​​Harzgallen
Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware
– Größe bis 5 x 50 mm oder entsprechend 250 mm²
– Anzahl bis zu 1 Stk. je lfm
– die Verteilung über die Brettlänge ist beliebig
– folgende Harzgallengrößen bleiben dabei unberücksich-tigt: Fichte / Tanne: 2 x 20 mm, Kiefer / Lärche / Douglasie: 3 x 30 mm
Zulässig:
– GGröße bis 10 x 100 mm oder entsprechend in mm²
- Anzahl bis zu 3 Stk. je lfm, die Verteilung über die Brettlänge ist beliebig
– Harzgallen bis 3 x 30 mm bleiben unberücksichtigt
Risse
Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware, nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche
– durchgehende Endrisse nicht länger als 30 mm
– durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite bei: Fichte / Tanne / Kiefer / Douglasie: max. 20 % der Ware, Lärche: max. 40 % der Ware

Nicht zulässig:
– Ringschäle
Zulässig:
– nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche– durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes
 
Nicht zulässig:
– Ringschäle
Markröhre
Zulässig:
– Fichte / Tanne: Bei max. 15 % der Ware, an der Sichtfläche bis max. 15 % der Brettlänge und 4 mm Breite
– Kiefer / Douglasie: Bei max. 25 % der Ware, an der Sicht-fläche bis max. 30 % der Brettlänge und 5 mm Breite
– Lärche: Bei max. 15 % der Ware, an der Sichtfläche bis max. 30 % der Brettlänge und 5 mm Breite
Zulässig
Insektenbefall
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Farbe Zulässig:
– Verfärbung auf der Rückseite
– Kiefer / Douglasie: Harzige (verkiente) Stellen um Äste
– Lärche: Leichte Farbunterschiede (z. B. Wasserflecken)
Nicht zulässig
– Verfärbung auf der Sichtseite
– Kiefer / Douglasie: Sonstige verkiente Stellen auf der Sichtseite
Zulässig:
– leichte Verfärbung auf der Sichtseite (z. B. rote und blaue Stellen)
– Verfärbung auf der Rückseite
– Kiefer / Douglasie: Verkiente Bretter
– Lärche: Leichte Farbunterschiede aufgrund von Wasserflecken zulässig

Pilzbefall
Nicht zulässig:
– Ausnahme siehe Punkt "Farbe" 

Zulässig:
– Harter Rotstreif, Ausnahme siehe Punkt "Farbe"

Nicht zulässig:
– Sonstiger Pilzbefall, Ausnahme siehe Punkt "Farbe
Baumkante
Zulässig:
– auf der Rückseite
– wenn Nut und Feder davon nicht betroffen sind
Zulässig:
– Auf der Rückseite
– wenn Nut und Feder auf ¾ der Länge davon nicht betroffen sind
Rindeeinwüsche Zulässig
– bei max. 15 % der Ware
– Größe bis 15 mm Durchmesser oder entsprechend in mm²
Zulässig
– in Astgröße oder entsprechend in mm² 
Splint Zulässig
– bei max. 15 % der Ware Splint bis 20 % der Sichtfläche
Zulässig

Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Außenbereich nach den VEH-Qualitätsrichtlinien 2015 (Terrasse / Fassade)

1. Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten, im Besonderen für Fichte, Tanne, Kiefer, sibirische und europäische Lärche sowie Douglasie.
2. Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen: EN 14519, EN 13629.

Merkmale A-Sortierung B-Sortierung
Äste
Zulässig:

– fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl
– Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite
– teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20 % der Brettbreite
– vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt
– bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen + 20 mm

Nicht zulässig

 lose und ausgefallene Äste
– Hirnholzdübel nicht zulässig
Zulässig:
– fest verwachsene Äste in beliebiger Anzahl
– teilweise verwachsene Äste in beliebiger Anzahl
– rindenumrandete Äste in beliebiger Anzahl
– Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste
– bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt
– vereinzelt schwarze Punktäste bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt
– b > 100 mm: Astgröße max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite + 40 mm
– b < 100 mm: Astgröße max. 60 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite

Nicht zulässig

– lose und ausgefallene Äste

– Hirnholzdübel nicht zulässig
Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen)
 
 


Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 15 mm Durchmesse
 Zulässig:
– Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser
Druckholz (Buchs)
Zulässig
– Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt  
Zulässig
Verformung
Zulässig:
– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
Zulässig: 
– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewähr-leistet ist
​​Harzgallen
Zulässig:
– Größe bis 3 x 40 mm oder entsprechend
120 mm²
– Anzahl: bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt
– Harzgallen bis 1 x 20 mm bleiben unberücksichtigt
Zulässig:
– Größe bis 5 x 60 mm oder entsprechend 300 mm²
– Anzahl: bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt
– Harzgallen bis 3 x 40 mm bleiben unberücksichtigt
Risse
Zulässig:
– nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche
– bei max. 20 % der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite

Nicht zulässig:
– Ringschäle
Zulässig:
– nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche
- durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes
 
Nicht zulässig:
– Ringschäle
Markröhre
Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware an der Sichtfläche bis max. 30 % der Brettlänge und max. 5 mm Breite
Zulässig
Insektenbefall
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Farbe Zulässig:
– Verfärbungen auf der Rückseite
– leichte Verfärbungen auf der Sichtseite bei max. 30 % der Ware
– Splint gilt nicht als Verfärbung.
Zulässig:
– leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z. B. rote und blaue Flecken)
– Verfärbungen auf der Rückseite
– bei sibirischer Lärche: leichte Farbunter-schiede (z. B. Wasserflecken)
– Splint gilt nicht als Verfärbung
Pilzbefall
Nicht zulässig:
– Ausnahme siehe Punkt "Farbe" 

Nicht zulässig:
– Ausnahme siehe Punkt "Farbe"

Baumkante
Zulässig:
– Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben
Zulässig:
– Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben
Rindeeinwüsche Nicht Zulässig
Zulässig
– in Astgröße oder entsprechend in mm² 

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